Prüfen Sie, ob Sie Ihren Führerschein bis Januar 2026 umtauschen müssen!
Wer einen deutschen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen. Zum Ablauf dieser Frist verlieren Führerscheindokumente aus diesen Jahren ihre Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum Stichtag 19. Januar 2026 bereits vorliegen. Anträge auf Umtausch sollten rechtzeitig bei einem Berliner Bürgeramt eingereicht werden.
  
  Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a. Hinweise zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite der Fahrerlaubnisbehörde.
  
  Allgemein gilt: Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis Anfang 2033 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Nach dieser Fristsetzung stellt das Fahren mit einem ungültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar (Verwarnungsgeld von 10 Euro).
  
  Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen. Nachdem in den vergangenen Jahren alle Papierführerscheinmodelle umgetauscht werden mussten, werden zum aktuellen Stichtag die ersten alten Kartenführerscheine ungültig. In den kommenden Jahren folgen die Kartenführerscheine ab dem Ausstellungsjahr 2002.
  
  Eine Ausnahme gibt es: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Kartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.01.2033 tauschen.