Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Personen im Wahlkampf

PM der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg Bild: Tobias KochJustizsenatorin Dr. Felor Badenberg Bild: Tobias Koch

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag des Berliner Senats unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, den strafrechtlichen Schutz der Mitglieder von Verfassungsorganen sowie von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern als auch deren Unterstützungskräften vor tätlichen Angriffen zu verbessern.

Ausgangspunkt für den Entschließungsantrag waren gewaltsame Vorfälle im Zusammenhang mit dem Europawahlkampf im April und Juni 2024, bei denen sowohl Personen körperlich angegriffen wurden, die sich zur Wahl stellten als auch solche, die sie etwa durch das Kleben und Aufhängen von Wahlplakaten oder an Wahlständen dabei unterstützten. Teils trugen die Betroffenen erhebliche Verletzungen davon. Vergleichbare Vorfälle wurden in Bezug auf die Wahl zu den Landtagen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im Sommer 2024 bekannt.

Zu den Hintergründen der Initiative erklärt Berlins Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg: „Wir haben parteiübergreifend mittlerweile fast täglich Attacken auf Kandidaten, ehrenamtliche Unterstützer und Kommunalpolitiker zu verzeichnen. Der zunehmenden Rohheit der politischen Kultur müssen wir endlich angemessen begegnen. Das Strafgesetzbuch stellt bisher nur unter Strafe, wenn Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder mit Gewalt oder Drohung genötigt werden. Betroffen sind aber offensichtlich und zunehmend alle Ebenen, auf denen sich Menschen partei- oder kommunalpolitisch für das Gemeinwesen engagieren.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für demokratische Meinungsbildungsprozesse engagieren, müssen dies ohne Angst tun können. Sie sind das Rückgrat unserer Demokratie und verdienen einen besseren Schutz. Daher freue ich mich, dass unser Entschließungsantrag die Zustimmung im Bundesrat gefunden hat.“

Die Initiative fordert die Bundesregierung auf, feindselige Verhaltensweisen, auch unterhalb der Grenze zur Körperverletzung, beispielsweise das Bespucken, feindseliges Anrempeln, Überschütten mit Flüssigkeiten oder das Bewerfen mit Gegenständen als tätliche Angriffe in den Strafkatalog aufzunehmen, soweit sie dazu dienen, die Arbeit an der Basis der Demokratie zu beeinträchtigen.

Der Entschließungsantrag zielt zudem darauf, die bereits bestehenden Tatbestände der Nötigung von Verfassungsorganen bzw. der Nötigung ihrer Mitglieder auch auf Organe der Europäischen Union und der kommunalen Ebene zu erstrecken.

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