Einbringung des Kapitels „Wirtschaftsverkehr“ ins Berliner Abgeordnetenhaus

Johannes Kraft, Sprecher für Mobilität und Verkehr der CDU-FraktionJohannes Kraft, Sprecher für Mobilität und Verkehr der CDU-Fraktion

Mit der Einbringung des Kapitels „Wirtschaftsverkehr“ ist der Koalition ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes und damit einhergehend der Verkehrswende in Berlin gelungen. Das neue Kapitel soll zukünftig Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich des Wirtschaftsverkehrs regeln, einen innovativen Rahmen für die Abwicklung geben und diese vor allem stadtverträglich unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer. gestalten. Hierzu ist unter anderem eine öffentliche, digitale Plattform vorgesehen, die es ermöglichen soll, Infrastrukturentscheidungen und Änderungen der Verkehrsführung unter Berücksichtigung vorliegender Daten zu fällen.

Im zweiten Halbjahr wird die Koalition den Teil zur neuen Mobilität auf den Weg bringen und im Abgeordnetenhaus diskutieren. Dieser wird beispielsweise Themen wie vernetztes und autonomes Fahren, die Sharing-Modelle, E-Mobilität, smarte und innovative Verkehrslenkung sowie die die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung enthalten.

Johannes Kraft, Sprecher für Mobilität und Verkehr der CDU-Fraktion, zum Potenzial des Wirtschaftskapitels im Mobilitätsgesetz: „Wir haben die Bedürfnisse aller Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs, vom Handwerker, über den Kleinlogistiker, die Abfallwirtschaft bis hin zum Schwerlastverkehr in den Blick genommen und werden mit dem Gesetz für mehr Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit im Bereich des Wirtschaftsverkehrs sorgen.“

Tino Schopf, Sprecher für Mobilität und Verkehr der SPD-Fraktion, zur Einbringung des neuen Kapitels: „Mit dem Wirtschaftsteil ist es der Koalition gelungen, dem Berliner Mobilitätsgesetz einen wichtigen Baustein hinzuzufügen. Mit ihm gelingt es uns, die Stadt als Wirtschaftsstandort zu sichern und durch Innovation voranzubringen.“

Die wichtigsten Regelungsbereiche für den Wirtschaftsverkehr:

Besondere Ziele der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs, der in seiner Bedeutung den anderen Abschnitten im Mobilitätsgesetz gleichgestellt wird
Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf den Wirtschaftsverkehr
Sicherung von Flächen zur Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs
Vorrang für Liefer- und Ladeverkehrsflächen
Stadtverträgliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und Ausweitung der Ver- und Entsorgungszeiten
Routennetz für Großraum und Schwertransporte
Innovationsfördernde Rahmenbedingungen
Open Data für Innovationen
Maßnahmen für die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs

Herr Frau
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